Barrierefreiheitserklärung

(Oktober 2025)

Wir legen Wert darauf, dass unsere Angebote sowohl im Web als auch in den Apps möglichst inklusive und benutzerfreundlich sind und dabei die relevanten gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen. Dazu gehört ab dem 28. Juni 2025 auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“) umgesetzt wird.

Wir verfolgen die regulatorischen und technischen Entwicklungen aufmerksam und prüfen regelmäßig, wo Verbesserungen sinnvoll und umsetzbar sind.

Zum Beispiel können Sie

  • die Darstellung unserer Inhalte in Ihrem Browser vergrößern oder verkleinern (z. B. mit Strg + Plus/Minus oder über die Einstellungen Ihres Geräts bzw. der App),
  • Teile der Webseiten mit der Tastatur (z. B. über die Tab-Taste) navigieren,
  • grundlegende Inhalte wie Navigation und Informationstexte mit Screenreadern und Browser-Funktionen wie Leseansicht oder Vorlesefunktion nutzen (z. B. Reader in Safari/Firefox, immersive Reader/Vorlesen in Google Chrome/Microsoft Edge),
  • unsere Angebote sowohl im Web als auch in den Apps mit den aktuellen Versionen gängiger Browser und Betriebssysteme verwenden,
  • von einem responsiven Design profitieren: Die Darstellung passt sich automatisch an unterschiedliche Bildschirmgrößen (Smartphone, Tablet, Desktop) an.

Während unsere Webseiten und Apps in vielen Bereichen bereits an gängige Standards angepasst sind, sind wir uns bewusst, dass wir nicht in allen Bereichen eine vollständige Barrierefreiheit gewährleisten können. Unsere virtuellen Automatenspiele sind darauf ausgerichtet, ein interaktives und immersives Spielerlebnis zu bieten, das wesentlich durch visuelle, akustische und dynamische Gestaltungselemente geprägt ist. Diese künstlerisch-kreativen Komponenten sind zentraler Bestandteil der Spielmechanik und der Unterhaltung.

Eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen würde in wesentliche gestalterische und funktionale Elemente eingreifen und das Spielprinzip grundlegend verändern. Daher ist es uns im Rahmen des § 16 BFSG derzeit nicht möglich, diese Spiele vollständig barrierefrei zu gestalten, ohne das charakteristische Wesen und die beabsichtigte Wirkung des Spielangebots zu beeinträchtigen. Dies gilt sowohl für unsere Webseiten als auch für unsere mobilen Apps.

Wir prüfen jedoch fortlaufend, in welchen Bereichen Barrierefreiheit sinnvoll umgesetzt werden kann, ohne den besonderen Charakter des Spielerlebnisses zu verändern.

Feedback
Unser Kundenservice freut sich über Ihre Anregungen. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Vorschläge für Verbesserungen haben, erreichen Sie uns jederzeit unter hilfe@admiralbet.de.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zuständige Stelle ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.